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Deutsche Forschende begrüßen Einschätzung der EU-Kommission zur Anpassung des europäischen Gentechnikrechts

 

 

(30. April 2021) Die EU-Kommission hat eine Studie über den Status der neuen Züchtungstechniken veröffentlicht, die Basis für weitere Beratungen über eine Neuregulierung des EU-Gentechnikrechtes sein soll. Ein solcher Schritt ist aus unserer Sicht ausdrücklich zu begrüßen, denn wie auch in der Studie festgestellt wird, ist die derzeitige GVO-Gesetzgebung, die 2001 verabschiedet wurde, für diese innovativen Technologien nicht geeignet. Eine Reform der alten Gentechnik-Gesetzgebung ist längst überfällig. Wissenschaftlich schon seit vielen Jahren überholt, blockiert sie neue, bessere Verfahren wie das Genome Editing – sowohl in der Pflanzenforschung wie auch in der Pflanzenzüchtung. Außerhalb der Europäischen Union haben deshalb bereits viele Länder ihre Vorschriften angepasst.

 

·         Die Richtlinie 2001/18/EC (EU-Gentechnikgesetz), basiert auf dem Wissen des letzten Jahrhunderts und wird dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik nicht gerecht. Genome Editing hat dagegen eine große Anwendungsbreite: Es kann Punktmutationen, das Einfügen und Herausnehmen einzelner Nukleotide oder auch größere Genomänderungen, wie z.B. das Einfügen arteigener oder artfremder Gene bewirken. Eine pauschale juristische Festlegung ist deshalb nicht sinnvoll.

 

·         Die Bewertung muss sich am Resultat – also der entstandenen Pflanze – und nicht am Prozess ihrer Herstellung – also am Eingriff ins Genom – orientieren. Andernfalls müssten nämlich genetisch identische – aber mit unterschiedlichen Verfahren gezüchtete - Pflanzen unterschiedlich eingestuft und reguliert werden. Hier muss somit differenziert werden: Die Einstufung als gentechnisch veränderter Organismus (GVO) bzw. Nicht-GVO sollte durch eine Fall-zu-Fall-Entscheidung erfolgen.

 

·         Der Nachweis, ob eine genetische Veränderung durch Genome Editing entstanden ist oder durch natürliche Mutation, ist oft nicht möglich. Mit der aktuellen EU-Gesetzgebung kann eine Kennzeichnung von Erzeugnissen aus genomeditierten Pflanzen durch Kontrollen nicht durchgesetzt werden.

 

·         Ein verantwortungsvoller Umgang mit technologiebedingten Entwicklungen bedeutet, die positiven und negativen Effekte gegeneinander abzuwägen und zu beobachten um ggf. steuernd einzugreifen. Das Vorsorgeprinzip darf dabei nicht an spekulative Risiken anknüpfen, sondern ist wissenschaftsbasiert anzuwenden. Auch die Ablehnung einer Technologie mit großem Potential muss ethisch verantwortet werden. 

 

·         Wird die GVO-Gesetzgebung nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst, ist Genome Editing in der EU chancenlos. Profiteure sind große, multinationale Konzerne, die in der Lage sind, die hohen Hürden der aktuellen Gentechnik-Gesetzgebung unter erheblichem (finanziellen) Aufwand zu nehmen.

 

·         Aus einer Nicht-Anpassung des EU-Gentechnikgesetzes ergeben sich dauerhafte Nachteile für Forschung und Entwicklung.

 

·         Dringend benötigte klimaresiliente und krankheitsresistente oder ertragreichere Pflanzen können nicht zeitnah gezüchtet werden.

 

·         Durch den Wegfall von Forschungsförderung droht ein massiver Know-how-Verlust in Europa.

 

·         Vorrangig junge, hervorragend ausgebildete WissenschaftlerInnen wandern ab, weil sie in Europa keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr sehen.

 

·         Vielversprechende Möglichkeiten zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele auf lokaler und globaler Ebene bleiben ungenutzt.

 

Die Anpassung des Gentechnikrechtes muss auf europäischer Ebene erfolgen. Wir fordern die Politik daher auf, sich auf europäischer Ebene für eine faktenbasierte Überarbeitung der Richtlinie 2001/18/EC einzusetzen, die ein differenziertes Herangehen ermöglicht.

 

Konkrete Vorschläge, wie eine entsprechende Anpassung aussehen kann, finden sich beispielsweise im Impulspapier von VBIO/WGG dessen Inhalte von allen UnterzeichnerInnen mitgetragen werden: https://t1p.de/20020-GE-Impuls-2-VBIO-WGG

 

Wir werden uns als WissenschaftlerInnen gerne auch weiterhin aktiv an einem konstruktiven und faktenbasierten Dialog beteiligen.

 

Prof. Dr. Andreas Weber

Deutsche Botanische Gesellschaft (DBG)

Exzellenzcluster CEPLAS

Tel: 0211 81-12347

Mail: andreas.weber@uni-duesseldorf.de 

 

 

Prof. Dr. Gabriele Krczal

Gesellschaft für Pflanzenbiotechnologie (GfPB)

Tel.: 06321 671 1301

gabi.krczal@agroscience.rlp.de

 

 

Prof. Dr. Maria von Korff Schmising

Gesellschaft für Pflanzenzüchtung e.V. (GPZ)

Tel: 0211 81-13350

Mail: maria.korff.schmising@hhu.de

 

 

Prof. Dr. Karl-Josef Dietz

Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland e. V. – VBIO

Tel: 0521 106 5589

Mail: karl-josef.dietz@uni-bielefeld.de

 

 

Prof. Dr. Klaus-Dieter Jany

Wissenschaftlerkreis Grüne Gentechnik e.V. (WGG)

Tel: 07247-888590

Mail: jany@wgg-ev.de

 

 

Prof. Dr. Jens Boch

Institut für Pflanzengenetik

Leibniz Universität Hannover

Tel: 0 511 762 4082

Mail: jens.boch@genetik.uni-hannover.de 

 

 

Prof. Dr. Stephan Clemens

Lehrstuhl Pflanzenphysiologie

Gründungsdekan der Fakultät für Lebenswissenschaften: Lebensmittel, Ernährung und Gesundheit

Universität Bayreuth

Tel: 0921-55 2630

Mail: stephan.clemens@uni-bayreuth.de

 

 

Prof. Dr. Holger Puchta

Botanisches Institut

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Tel: 0721 60848894

Mail: holger.puchta@kit.edu