Wissenschaftlicher Beirat der Europäischen Akademien - EASAC


In seiner Stellungnahme zu neuen Züchtungsverfahren, die im Juli 2015 veröffentlicht wurde, argumentiert der Wissenschaftliche Beirat der Europäischen Akademien - EASAC, ein Gremium nationaler Wissenschaftsakademien der EU-Mitgliedstaaten, dass die Organismen neuer Züchtungsverfahren und daraus gewonnene Produkte nicht unter die GVO-Gesetzgebung fallen sollten. Der Bericht weist auf die nachteiligen Auswirkungen der gegenwärtigen restriktiven Rahmenbedingungen für gentechnisch veränderte Pflanzen in der EU hin, und darauf, dass eine pauschale Unterstellung der Produkte der neuen Züchtungsverfahren unter die herkömmlichen GVO Bestimmungen die Innovationskraft der europäischen Pflanzenzüchtung deutlich einschränken würde.

 

Vom wissenschaftlichen Standpunkt her, so die Ausführungen, sind viele Produkte der neuen Züchtungsverfahren nicht als gentechnisch verändert einzustufen und auch nicht von herkömmlich gezüchteten Sorten zu unterscheiden. Nach Ansicht des EASAC hat die EU-Gesetzgebung weder mit den Fortschritten der Pflanzenzüchtung noch mit denen der Sicherheitsforschung für GVO-Pflanzen Schritt gehalten. Unklarheiten bei den regulatorischen Bestimmungen sollten daher so schnell wie möglich ausgeräumt werden. Dabei sollte sich die Gesetzgebung an wissenschaftlichen Fakten und verfügbaren Erfahrungen aus der Praxis orientieren. Schließlich regt der EASAC an, künftig bei den Zulassungsverfahren für Pflanzen verstärkt die Eigenschaft des Produkts zu beurteilen, und weniger Gewicht auf den Herstellungsprozess und die dabei eingesetzte Technologie zu legen.

 

Der EASAC fordert, die derzeitigen rechtlichen Unsicherheiten zu beseitigen, und fordert die EU-Regulierungsbehörden auf, zu bestätigen, dass die Produkte aus neuen Züchtungstechniken, wenn sie keine fremde DNA enthalten, nicht in den Geltungsbereich der GVO-Gesetzgebung fallen.