Aufbau und Struktur der EFSA

 

Die EFSA wurde 2002 als zentrale Behörde für die Wissenschaftliche Risikobewertung der Lebens- und Futtermittelsicherheit in der EU eingerichtet. Seit 2005 ist Parma (Italien) der ständige Sitz der EFSA.

 

Rechtsgrundlage für die Einrichtung der EFSA ist die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 über die allgemeinen Grundsätze des Lebensmittelrechts  . Damit reagierte die Europäische Union auf eine Reihe von Lebensmittelskandalen, die das Vertrauen der Öffentlichkeit erschüttert hatten. Die EFSA hat zwei zentrale Aufgabenfelder:

 

  • wissenschaftliche Risikobewertung bei allen Fragen der Lebens- und Futtermittelsicherheit
  • Information der Öffentlichkeit über vorhandene und aufkommende Risiken (Risikokommunikation)

Die Behörde umfasst vier Organe:

  • Verwaltungsrat
  • geschäftsführenden Direktor
  • Beirat
  • wissenschaftlicher Ausschuss

sowie zehn wissenschaftliche Gremien.

 

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat besteht aus insgesamt 15 Mitgliedern, darunter einem Vertreter der Kommission sowie vier weiteren aus Organisationen, die Verbraucher und andere Interessengruppen innerhalb der Lebensmittelkette vertreten. Mit Ausnahme des Kommissionsvertreters werden die 14 Mitglieder  vom Verwaltungsrat in Abstimmung mit dem Europäischen Parlament ernannt. Die Mitglieder verfügen über ein breites Spektrum an Fachkompetenzen im Bereich der Lebensmittelkette, vertreten jedoch keine Regierung, Organisation oder Branche. Die Verwaltungsratsmitglieder werden vom Rat der Europäischen Union nach Anhörung des Europäischen Parlaments ernannt – auf Grundlage einer Vorschlagsliste, die von der Europäischen Kommission im Anschluss an einen öffentlichen Aufruf zur Interessensbekundung  erstellt wurde. Der vom EFSA-Verwaltungsrat verabschiedete Verhaltenskodex  verpflichtet sämtliche Mitglieder, die öffentliche Wahrnehmung in allen Bereichen ihres beruflichen und privaten Lebens zu berücksichtigen, insbesondere in Bezug auf jegliche Tätigkeiten, die Zweifel hinsichtlich ihrer Unabhängigkeit aufkommen lassen könnten, und auch im Hinblick auf potenzielle Interessenkonflikte. Verwaltungsratsmitglieder dürfen keine Funktionen oder Interessen wahrnehmen, die als unvereinbar mit ihrer Rolle als Verwaltungsratsmitglied und der Aufgabe des Verwaltungsrats an sich erachtet werden.

 

Die Ernennung der neuen Mitglieder erfolgt für vier Jahre. Die Rolle des Verwaltungsrats besteht darin, die effektive und effiziente Funktionsweise der Behörde zu gewährleisten sowie über deren Arbeitsprogramm und Prioritäten zu entscheiden. Der Verwaltungsrat ist nicht befugt die wissenschaftlichen Ausführungen/ Stellungnahmen zu beeinflussen.

 

Die Hauptaufgaben des Verwaltungsrates sind:

  • die Erstellung des Haushaltsplans und der Arbeitsprogramme der EFSA sowie die Überwachung ihrer Ausführung;
  • die Ernennung des Geschäftsführenden Direktors sowie der Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses und der Wissenschaftlichen Gremien;
  • die Sicherstellung, dass die Prioritäten der EFSA im Einklang mit ihrem Auftrag stehen;
  • die Gewährleistung, dass die Behörde ihre Finanzen ordnungsgemäß verwaltet und ihrer Rechenschaftspflicht in angemessener Weise nachkommt.

Der geschäftsführende Direktor der EFSA (seit 2014: Bernhard Url), wird aus einer von der EU-Kommission erstellten Vorschlagsliste ausgewählt und auf fünf Jahre vom Verwaltungsrat ernannt. Er ist für laufende Arbeiten und Personalfragen zuständig. Ferner erstellt er zusammen mit der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und den EU-Ländern das Jahresarbeitsprogramm.

 

Der Beirat   berät den geschäftsführenden Direktor vor allem bei der Aufstellung des Entwurfs des Arbeitsprogramms.

 

Mitglieder des Beirats sind Vertreter nationaler Organisationen (in Deutschland: BfR), die für die Risikobewertung in den EU-Ländern zuständig sind. Norwegen, Island, die Schweiz und die Europäische Kommission entsenden Beobachter. Die Mitglieder nutzen den Beirat, um die EFSA in Bezug auf wissenschaftliche Angelegenheiten, ihr Arbeitsprogramm und ihre Prioritäten zu beraten sowie neu auftretende Risiken so früh wie möglich zu erkennen. Ziel der Beiratsmitglieder ist es darüber hinaus, untereinander und mit der EFSA wissenschaftliche Informationen auszutauschen, Ressourcen zu bündeln und Arbeitsprogramme abzustimmen, insbesondere im Hinblick auf:

 

  • den Austausch wissenschaftlicher Daten
  • die Koordinierung von Aktivitäten im Bereich der Risikokommunikation sowie diesbezüglichen Botschaften
  • die Klärung strittiger Fragen und divergierender Auffassungen
  • die Koordinierung von Arbeiten und Vermeidung von Doppelarbeit

Die Wissenschaftlichen Expertengremien  der EFSA sind für den Großteil der wissenschaftlichen Risikobewertungen zuständig.  Jedes der zehn Gremien ist für einen anderen Bereich der Lebens- und Futtermittelkette zuständig.

 

Der Wissenschaftliche Ausschuss  hat die Aufgabe, die Arbeit der Gremien zu bereichsübergreifenden wissenschaftlichen Fragen zu unterstützen. Er konzentriert sich auf die Entwicklung harmonisierter Methoden für die Risikobewertung in Bereichen, in denen noch keine EU-weit gültigen Verfahren festgelegt wurden.

 

Mitarbeiter der EFSA unterstützen die Wissenschaftlichen Gremien und den Wissenschaftlichen Ausschuss bei ihrer Arbeit.

 

Die Wissenschaftlichen Gremien können aus  bis zu 21 unabhängigen Wissenschaftlern bestehen. Die Namen und beruflichen Angaben zu allen Mitgliedern des Wissenschaftlichen Ausschusses, der Wissenschaftlichen Gremien und der Arbeitsgruppen werden in der Datenbank der Interessenerklärungen veröffentlicht .

 

Der Wissenschaftliche Ausschuss setzt sich aus den Vorsitzenden der 10 Wissenschaftlichen Gremien sowie sechs weiteren Wissenschaftlern zusammen. Diese werden für eine Amtszeit von drei Jahren berufen, die zweimal verlängert werden kann. Spätestens ein Jahr vor der Neubesetzung veröffentlicht die EFSA einen offenen Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen seitens wissenschaftlicher Experten mit fachlicher Spezialisierung auf den Gebieten, die im Aufgabenbereich des Wissenschaftlichen Ausschusses bzw. der Wissenschaftlichen Gremien der EFSA liegen.

 

Die Auswahl der Bewerber durch die EFSA  folgt einem genau vorgegebenen Verfahren , das auch externe Bewertungen mit einschließt, wie in einem Beschluss des Geschäftsführenden Direktors festgelegt. Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses sowie der wissenschaftlichen Gremien und ihrer Arbeitsgruppen werden ebenso wie andere externe Sachverständige, die zur Arbeit der EFSA beitragen, nach objektiven Kriterien entsprechend ihrer wissenschaftlichen Kompetenz und Kenntnisse ausgewählt. Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden die von den Bewerbern erklärten Interessen geprüft, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

 

Alle Mitglieder der Wissenschaftlichen Gremien und der Arbeitsgruppen müssen die Bestimmungen der EFSA einhalten, die in Bezug auf Interessenerklärungen bestehen. Sämtliche für die EFSA tätigen Wissenschaftler und Experten geben jährlich eine Interessenerklärung ab, die auf der EFSA-Website veröffentlicht wird. Außerdem geben sie vor jeder Sitzung mögliche spezifische Interessen an, die als Beeinträchtigung ihrer Unabhängigkeit für die betreffende Sitzung angesehen werden könnten.

 

Der Verwaltungsrat der EFSA ernennt die neuen Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses bzw. der Wissenschaftlichen Gremien auf Grundlage einer vom Geschäftsführenden Direktor vorgelegten Vorschlagsliste. Die EFSA hat eine Sachverständigendatenbank eingerichtet, um über einen Pool externer Sachverständiger zu verfügen.

 

Die einzelnen Gremien sind:

1. Das Gremium für Tiergesundheit und Tierschutz (AHAW)   bietet wissenschaftliche Beratung zu allen Aspekten von Tierseuchen und Tierschutz. Die Arbeit betrifft hauptsächlich Lebensmittel erzeugende Tiere einschließlich Fische.

 

2. Das Gremium für biologische Gefahren (BIOHAZ)  bietet wissenschaftliche Beratung zu biologischen Gefahren in Bezug auf Lebensmittelsicherheit und durch Lebensmittel übertragene Krankheiten. Dies umfasst für den Menschen übertragbare Tierkrankheiten; transmissible spongiforme Enzephalopathien; Lebensmittelmikrobiologie; Lebensmittelhygiene und damit verbundene Fragen der Abfallwirtschaft.

 

3. Das Gremium Lebensmittelzusatzstoffe und Aromastoffe (FAF)  bewertet die Sicherheit chemischer Stoffe, die Lebensmitteln zugesetzt werden, sowie die Exposition der Verbraucher diesen gegenüber. Die Arbeit des Gremiums betrifft hauptsächlich Stoffe, die von der EFSA bewertet werden, bevor ihre Verwendung in der EU zugelassen werden kann.

 

4. Das Gremium für Gremium für Lebensmittelkontaktmaterialien, Enzyme und Verarbeitungshilfsstoffe (CEP)  bewertet die Sicherheit chemischer Stoffe, die Lebensmitteln zugesetzt 3oder bei der Lebensmittelverpackung verwendet werden, sowie damit im Zusammenhang stehende Verfahren. Die Arbeit des Gremiums betrifft hauptsächlich Stoffe und Verfahren, die von der EFSA bewertet werden, bevor ihr Einsatz in der EU zugelassen werden kann.

 

5. Das Gremium für Kontaminanten in der Lebensmittelkette (CONTAM)  bietet wissenschaftliche Beratung zu Kontaminanten in der Nahrungskette und unerwünschten Substanzen wie natürlichen Giftstoffen, Mykotoxinen und Rückständen nicht zugelassener Substanzen.

 

6. Das Gremium für Zusatzstoffe, Erzeugnisse und Stoffe in der Tierernährung (FEEDAP)  bietet wissenschaftliche Gutachten zur Sicherheit und / oder Wirksamkeit von Zusatzstoffen, Produkten und Substanzen in Tierfuttermitteln. Das Gremium bewertet ihre Sicherheit und / oder Wirksamkeit für die Zieltierart, den Anwender, den Verbraucher von Produkten tierischen Ursprungs und die Umwelt. Es befasst sich auch mit der Wirksamkeit biologischer und chemischer Produkte / Stoffe, die absichtlich in Futtermitteln verwendet werden sollen.

 

7. Das Gremium für genetisch veränderte Organismen (GVO)  bietet unabhängige wissenschaftliche Beratung zur Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln, Umweltrisikobewertung und molekularer Charakterisierung / Pflanzenwissenschaften. Ihre Arbeit betrifft hauptsächlich genetisch veränderte Pflanzen, Mikroorganismen und Tiere.

 

8. Das Gremium für diätetische Produkte, Ernährung und Allergien (NDA)  befasst sich mit Fragen zu diätetischen Produkten, Ernährung und Nahrungsmittelallergien sowie damit verbundenen Themen wie neuartige Lebensmittel.

 

9. Das Gremium für Pflanzengesundheit (PLH)  bietet unabhängige wissenschaftliche Beratung zum Risiko von Pflanzenschädlingen, die Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder der Biodiversität in der EU schaden können. Das Gremium überprüft und bewertet diese Risiken in Bezug auf die Sicherheit der Lebensmittelkette.

 

10. Das Gremium für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände (PPR)  bietet wissenschaftliche Beratung zur Risikobewertung von Pestiziden für Anwender, Arbeiter, Verbraucher und Umwelt. Das Gremium entwickelt und überprüft Leitfäden zur Risikobewertung von Pestiziden. Diese Arbeit unterstützt die Bewertung von Wirkstoffen, die in Pestiziden verwendet werden, die von den Bericht erstattenden Mitgliedstaaten durchgeführt und von EFSA-Mitarbeitern einem Peer-Review unterzogen werden.

 

Sollten hoch spezialisierte Fachkenntnisse erforderlich sein, kann ein Gremium Arbeitsgruppen einrichten. Eine solche Gruppe setzt sich aus EFSA-Wissenschaftlern, Mitgliedern aus dem Gremium und externen Sachverständigen zusammen.

 

Die  EFSA arbeitet mit anderen EU-Agenturen zusammen, die sich mit Gesundheit und Sicherheit für Menschen, Tiere und Umwelt befassen:

 

 

links:

https://www.efsa.europa.eu/de

https://www.efsa.europa.eu/de/methodology/guidance

https://www.efsa.europa.eu/de/press/news/afc080117

https://www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/flavourings

https://www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/food-enzymes

https://www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/feed

https://www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/genetically-modified-organisms

https://www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/pesticides

https://www.efsa.europa.eu/de/askefsa/working-processes

http://www.efsa.europa.eu/de/about/corporatedocs

https://www.efsa.europa.eu/sites/default/files/corporate_publications/files/scientificcooperationroadmap1416de.pdf

https://www.efsa.europa.eu/sites/default/files/corporate_publications/files/mwp1416workplan14de.pdf

http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/das-europalexikon/176867/europaeische-behoerde-fuer-lebensmittelsicherheit-efsa

https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Broschueren/Lebensmittelsicherheit-verstehen.pdf?__blob=publicationFile

http://www.afsca.be/europaischenunion/_documents/efsacorporatebrochure_de.pdf

https://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/3800591/Wenn-ein-Tiefschlag-zum-Gluecksfall-wird

https://derstandard.at/2000063262620/Kein-post-faktischer-Beliebtheitswettbewerb-Aufklaerung-und-alternativ-faktischer-Verdunkelung