EUGH-URTEIL ZU MUTAGENESE-VERFAHREN: ARBEITSAUFTRAG AN DIE POLITIK 

 

15. August 2018

 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) vertritt in seinem Urteil vom 25. Juli 2018 die Ansicht, dass durch Mutagenese gewonnene Organismen grundsätzlich als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) anzusehen sind und damit der GVO-Richtlinie unterliegen. Der EuGH unterscheidet nicht zwischen den neuen und alten Methoden der Gentechnik, zu welcher in rechtlicher Hinsichtnun auch alle Methoden des Genome Editing gehören.

 

Aus Sicht des Wissenschaftlerkreis Grüne Gentechnik e.V. (WGG) ist der Richterspruch ein Rückschlag für die angewandte Pflanzenforschung in Europa, denn Ergebnisse aus der Grundlagenforschung können hier für die Praxis nicht nutzbar gemacht werden. Dahingegen wird die Entwicklung neuer Pflanzensorten – vielfach auf Basis eben jener Forschungsergebnisse – in Ländern wie China oder den USA deutlich vorangetrieben.

 

Eine Vielzahl von Wissenschaftsorganisationen hat sich in der Vergangenheit bereits deutlich gegen eine nun erfolgte, pauschale Einordnung der neuen Züchtungsmethoden als GVO ausgesprochen. Auch der WGG hat sich in diesem Sinne schon zu einem früheren Zeitpunkt positioniert: In einem gemeinsam mit dem Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland-VBIO und weiteren Fachgesellschaften verfassten Impulspapier  wurden pragmatische Vorschläge zur Regulierung der neuen Züchtungstechniken gemacht. Es wurde konstatiert, dass die Sicherheit einer mutierten Pflanze nicht durch die Technik bestimmt werden sollte, mit der sie erzeugt wird (Prozessorientierung), sondern durch die Eigenschaften der Pflanze selbst (Produktorientierung). Eine Sichtweise, die vom überwiegenden Teil der wissenschaftlichen Fachwelt geteilt wird.

 

Der Richterspruch erteilt schlussendlich einen deutlichen Arbeitsauftrag an die Politik, die EU-Kommission, den Rat der Regierungen der Mitgliedsländer und das EU-Parlament .Hier gilt es nun zu differenzieren, nüchtern, aber eben auch kohärent einzuordnen, abzuwägen und dann angemessene politische Entscheidungen zu treffen. Mehr als 50 wissenschaftlichen Institutionen und Forscherpersönlichkeiten haben sich zur Unterstützung dieses Prozesses bereits mit entsprechenden Vorschlägen zur Nutzung der Möglichkeiten des Genome Editing an EU-Kommissionspräsidenten Junker gewandt. Sie sind der Überzeugung, dass  mithilfe der neuen Züchtungsmethoden bedeutende Innovationen für Forschung und Landwirtschaft erwachsen können.